Passbild 35 × 45 mm, direkt im Browser.

Schneide ein Foto auf 35 × 45 mm zu und lade es einzeln oder als Druckvorlage 10 × 15 cm herunter. Kostenlos, und nichts wird hochgeladen. Für Personalausweis und Reisepass reicht das nicht, siehe den Hinweis unten.

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    Warum das Foto für Ausweis und Pass nicht geht

    Das Bundesinnenministerium (BMI) schreibt dazu: „Bei der Beantragung von Reisepässen, Personalausweisen, elektronischen Aufenthaltstiteln sowie Reiseausweisen des Ausländerrechts (Reiseausweis für Ausländer, Reiseausweis für Flüchtlinge und Reiseausweis für Staatenlose) sind künftig ausschließlich digitale biometrische Lichtbilder zulässig.“ (BMI, 28.04.2025) Und in den häufigen Fragen: „Im Inland sind papierbasierte Passbilder seit dem 1. Mai 2025 für die Beantragung hoheitlicher Identitätsdokumente nicht mehr zugelassen. Für diese Ausweisdokumente gilt: Von Fotostudios gefertigte Lichtbilder dürfen die Bürgerämter (Pass‑/Ausweisbehörden) nur entgegennehmen, wenn sie in elektronischer Form über gesicherte elektronische Übermittlungswege bereitgestellt wurden.“ (BMI, häufige Fragen)

    Das Personalausweisportal fasst es so zusammen: Es dürfen nur Lichtbilder verwendet werden, „die entweder in der Behörde erstellt wurden oder vom Fotografen medienbruchfrei und digital über eine sichere Cloud bereitgestellt wurden“ (Personalausweisportal). Ein Foto, das du selbst machst und mit diesem Tool zuschneidest, gehört weder zu dem einen noch zu dem anderen.

    • So läuft es stattdessen: Entweder wird das Foto in der Behörde aufgenommen, oder du gehst zu einem Fotodienstleister (Fotostudio, Drogeriemarkt). Der schickt das Bild verschlüsselt über eine Cloud an die Behörde und gibt dir einen Ausdruck mit einem Data-Matrix-Code (vergleichbar mit einem QR-Code), den die Behörde einscannt (BMI, 22.04.2025).
    • Kosten in der Behörde: Setzt die Behörde das System PointID® der Bundesdruckerei ein, kostet die Aufnahme bundeseinheitlich 6,00 €. „Hat sich die Kommune für ein System eines anderen, privaten Anbieters entschieden, können andere Kosten anfallen.“ Was ein Fotodienstleister verlangt, erfährst du dort (Personalausweisportal, Biometrie).
    • Übergangsfrist vorbei: Für den Anfang hatte das BMI den Kommunen erlaubt, „in Ausnahmefällen weiterhin Papierlichtbilder zu akzeptieren“, aber nur „bis zum 31. Juli 2025“ (BMI, 28.04.2025).
    • Kinder: Für Kinder gelten bei der Bildqualität weniger strenge Vorgaben (siehe unten). Eine Ausnahme vom digitalen Verfahren haben wir auf den BMI-Seiten nicht gefunden. Den Kinderreisepass gibt es nicht mehr: „Bis zum 31. Dezember 2023 konnte man für Kinder unter zwölf Jahren einen ‚Kinderreisepass‘ beantragen“ (BMI, Reisepass), neue Anträge laufen über den normalen Reisepass.
    • Antrag im Ausland: Das BMI schreibt, bei der Beantragung im Ausland „dürfen weiterhin herkömmliche, papierbasierte Passbilder in der Größe 45 Millimeter x 35 Millimeter im Hochformat und ohne Rand akzeptiert werden“, und zwar „bis die Auslandsvertretungen sowie die Honorarkonsularbeamtinnen und Honorarkonsularbeamte über eigene Geräte zur Lichtbildaufnahme verfügen“ (BMI, häufige Fragen). Rechtlich hängt das davon ab, ob die jeweilige Vertretung ein Gerät zur Lichtbildaufnahme hat: Papierfotos sind dort erlaubt, „sofern die elektronische Fertigung durch Geräte der Behörde zur Lichtbildaufnahme nicht möglich ist“ (§ 16 Abs. 3 PassV, ebenso § 7 Abs. 2 PAuswV). Ob deine Botschaft oder dein Konsulat ein selbst gedrucktes Foto annimmt und welche Anforderungen sie daran stellt, musst du dort erfragen.

    Wofür ein gedrucktes 35-×-45-mm-Foto noch gebraucht wird

    Wir listen hier nur, was offizielle Seiten bestätigen. Die Regeln der jeweiligen Stelle gehen vor; frag dort nach, bevor du druckst.

    • Führerschein: Das BMI schreibt: „Das neue Verfahren gilt für Pässe und Ausweise. Für andere Dokumente, bspw. den Führerschein können auch weiterhin Papierlichtbilder verwendet werden.“ (BMI, 22.04.2025) Laut Fahrerlaubnis-Verordnung muss das Foto aber „den Bestimmungen der Passverordnung“ entsprechen, also biometrisch sein; die Fahrerlaubnisbehörde kann Ausnahmen zulassen (§ 21 Abs. 3 FeV). Die Stadt Köln zum Beispiel schreibt: „Für Führerscheine können Sie wahlweise ein gedrucktes biometrisches Foto mitbringen oder den Fotodienst am Self-Service-Terminal nutzen“ (Stadt Köln). Ein selbst zugeschnittenes Foto ist nicht automatisch biometrietauglich; das Tool schneidet nur auf 35 × 45 mm zu und zeigt ein Oval für die Gesichtshöhe; es prüft nichts, auch nicht Licht, Hintergrund oder Ausdruck.
    • Schwimm-, Angler- und andere Ausweise: Das Personalausweisportal schreibt zu alten Papier-Passbildern, man könne sie „sofern für andere Zwecke noch hinreichend aktuell – für die Beantragung von Schwimm-, Angler- oder sonstigen Ausweisdokumenten verwenden“ (Personalausweisportal).
    • Elektronische Gesundheitskarte: Die Krankenkassen legen das selbst fest. Die Techniker Krankenkasse schreibt: „Optimal ist ein aktuelles Foto von Ihnen. Es muss nicht biometrisch sein“ und nennt Breite 35 Millimeter, Höhe 45 Millimeter sowie für digitale Bilder „300 x 400 Pixel“ im Format jpg, jpeg, bmp oder png (TK). Die AOK schreibt: „Das Bild für die elektronische Gesundheitskarte (eGK) entspricht dem gängigen Passfoto in Größe 35 x 45 mm (ohne Rand)“, biometrische Anforderungen seien nicht erforderlich (AOK). Das Tool liefert 413 × 531 Pixel (35 × 45 mm bei 300 dpi), nicht 300 × 400; was deine Kasse beim Hochladen genau annimmt, steht auf deren Seite.

    Für Schülerausweis, Bewerbung oder ein Visum eines anderen Landes legen die Schule, der Arbeitgeber oder das jeweilige Land die Regeln fest. Dazu haben wir keine offiziellen Quellen ausgewertet.

    Größe und Gesichtshöhe

    Das Format ist 35 × 45 mm. Die Lichtbild-Schablone des Bundesinnenministeriums, die auch die Bundesdruckerei anbietet, fragt: „Bildgröße 35 × 45 mm?“ und gibt als optimale Gesichtshöhe 32 bis 36 mm an (Lichtbild-Schablone ab 10 Jahren, Stand Juli 2025). In der Passverordnung (Anlage 8) und in der Fotomustertafel des BMI heißt es: „Das Foto zeigt das Gesicht von der Kinnspitze bis zum oberen Kopfende. [...] Das Gesicht nimmt 70 bis 80 % der Höhe des Fotos ein.“ (Passverordnung, Anlage 8; Fotomustertafel)

    Das Oval im Tool ist 34 mm hoch, die Mitte der 32 bis 36 mm aus der Lichtbild-Schablone. Liegen Kinn und oberes Kopfende an seinem Rand, liegt die Gesichtshöhe in diesem Bereich; das Tool misst das nicht nach, du platzierst das Gesicht selbst. Das ist die Regel für Erwachsene und Jugendliche ab 10 Jahren. Für Kinder gilt laut Fotomustertafel: „Das Gesicht nimmt 50 bis 80 % der Höhe des Fotos ein. Bis zum vollendeten 10. Lebensjahr sind im Übrigen kleinere Abweichungen zulässig.“ Das Tool kennt diese Kinderregel nicht. Außerdem prüft es weder Licht und Schärfe noch Gesichtsausdruck, Augen, Kopfhaltung oder Hintergrund; die Schablone und die Fotomustertafel nennen dafür unter anderem einen einfarbigen, vorzugsweise hellgrauen Hintergrund, einen neutralen Ausdruck mit geschlossenem Mund und keine Retusche oder Filter. Ob ein Foto angenommen wird, entscheidet die Stelle, die es prüft.

    So machst du ein Foto für diese Größe

    1. Lass dich von jemand anderem von vorn fotografieren, bei gleichmäßigem Licht, vor einer glatten, hellen Wand, aus etwa 1,5 Metern Abstand und auf Augenhöhe.
    2. Wähle die Größe im Tool und dann das Foto.
    3. Verschiebe und zoome, bis dein Gesicht das Oval füllt, vom Kinn bis zum oberen Kopfende.
    4. Lade das einzelne Foto herunter, etwa für ein Online-Formular, oder die Druckvorlage 10 × 15 cm, um sie im Fotogeschäft oder zu Hause auf Fotopapier zu drucken.

    Hintergrund: Das Tool ändert ihn nicht

    Das Tool ändert den Hintergrund nicht. Fotografiere vor einer glatten, einfarbigen Wand, das wird sauberer, als einen Hintergrund nachträglich zu entfernen. Welche Farbe die jeweilige Stelle verlangt, steht in deren Anforderungen.

    Die Druckvorlage drucken

    Die Vorlage ist ein Bild von 6 × 4 Zoll (10 × 15 cm) bei 300 Punkten pro Zoll, einem gängigen Abzugsformat. Drucke sie in Originalgröße: Schalte „An Seite anpassen“ oder „Füllen“ aus, damit die Fotos ihre genaue Größe behalten, und schneide dann an den hellgrauen Linien. Es passen 6 Fotos auf die Vorlage.

    Quellen

    Alle Seiten am 27.10.2026 gelesen.

    Fragen

    Kann ich dieses Foto für Personalausweis oder Reisepass verwenden?

    Im Inland nein. Seit dem 1. Mai 2025 akzeptieren die Behörden dafür nur Fotos, die in der Behörde aufgenommen oder vom Fotodienstleister über die gesicherte Cloud geschickt wurden (siehe oben). Das gilt auch für elektronische Aufenthaltstitel und Reiseausweise des Ausländerrechts. Für Anträge im Ausland siehe oben.

    Wird mein Foto hochgeladen?

    Nein. Zuschnitt und Druckvorlage entstehen im Tab deines Browsers, auf deinem Gerät. Unter „Offline ausprobieren“ am Anfang der Seite siehst du, wie du das prüfst.

    Kann das Tool den Hintergrund entfernen oder ändern?

    Nein. Fotografiere vor einer glatten, einfarbigen Wand.

    Wird mein Foto akzeptiert?

    Das Tool schneidet das Foto auf 35 × 45 mm zu, und zeigt ein 34 mm hohes Oval, mit dem du das Gesicht selbst auf etwa 32 bis 36 mm bringst. Ob ein Foto angenommen wird, hängt auch von Licht, Ausdruck und Hintergrund ab, und das kann nur die Stelle entscheiden, die es prüft.

    Die Stelle verlangt ein Limit in KB oder bestimmte Pixelmaße. Was tun?

    Lade das Foto herunter und verkleinere die Datei mit Bild verkleinern. Wenn nur Breite und Höhe in Pixeln verlangt werden, nutze Bildgröße ändern.